Die Steuertermine des Monats März 2019 auf einen Blick.
mehrNeben einer abhängigen Beschäftigung in Vollzeit besteht kein Anspruch auf Gründungszuschuss für eine weitere selbständige Tätigkeit in Vollzeit. Ein bereits gezahlter Zuschuss muss zurückerstattet werden.
mehrWenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist, muss seine Unterbringung bei einer Fachpflegefamilie auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung des Kindes zu übernehmen.
mehrEin nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt ist nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung.
mehrErträge aus Genussrechten, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden. Sie sind mit dem für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden niedrigeren Steuersatz zu besteuern.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.